Allgemeine Reisebedingungen
Abschluss des Reisevertrages
Die Darstellung der Produkte in unserem Katalog und auf dem Onlineportal stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich einen unverbindlichen Katalog. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann ausschließlich schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Die Anmeldung muss den Namen, Geburtsdatum (bei Flugreisen), Datum der Unterzeichnung und Unterschrift (Online ohne Unterschrift) enthalten. Anmeldungen sind verbindlich. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Eine solche automatisierte Mail, welches lediglich den Eingang der Buchung bestätigt, stellt noch keine Annahme der Buchung dar.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang einer von uns versandten Annahmeerklärung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch Sie weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Mündliche Nebenabreden und Änderungen von Verträgen oder diesen Reisebedingungen mit uns oder unseren Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Ein Reisevertrag mit uns kann ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen werden.
Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den verbindlichen Leistungsbeschreibungen im Reisekatalog und unserer Homepage, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung bzw. Reisebestätigung. Vor Abschluss des Reisevertrages können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die Sie vor der Buchung informiert werden und somit Grundlage des zu schließenden Reisevertrages wird.
Bezahlung
Bei Abschluss des Reisevertrages und nach Zusendung der Bestätigung, erhalten Sie vor Antritt der Reise auf dem Post- oder elektronischen Weg, die Rechnungsausfertigung in Schriftform. Der Rechnungsbetrag muss vor Reiseantritt unserem Geschäftskonto durch Überweisung gutgeschrieben sein. Wird die Zahlung nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, können wir von dem geschlossenen Reisevertrag zurücktreten. Bei verspäteten oder unvollständigen Zahlungen, müssen wir Sie leider bei jeder erneuten Zahlungsaufforderung mit einer Gebühr von 5,00 € belasten.
Kautionen für Magnetkarten werden von uns für Sie vorgelegt. Die Magnetkarten sind vor der Rückfahrt an die Reiseleitung abzugeben, erfolgt die Rückgabe nicht, erheben wir eine Gebühr von 5,00 € p.P.
Leistungs- und Preisänderung
Der Veranstalter behält sich die Erhöhung des Reisepreises nach Zustandekommen des Reisevertrages nach Maßgabe der Bestimmungen des § 651 a Abs. 4 BGB vor. Danach kann der Reiseveranstalter den Reisepreis erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen, die Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse Rechnung getragen wird. Bei einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, werden wir den Reisenden unverzüglich informieren.
Flugreisen
gemäß Verordnung EG 2011/2005 vom 15.12.2005 sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet,
Sie über die Identität der Fluggesellschaft einschl. Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht der auszuführende Luftfrachtführer bei der Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit
zunächst über die Identität des wahrscheinlich auszuführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Fest steht jedoch, es handelt sich ausnahmslos um namhafte in der EU lizenzierte
(bzw. Schweiz) Fluggesellschaften. Die Liste der in Betracht kommenden Luftfahrtunternehmen
finden Sie auf unserer Homepage. Sobald die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
endgültig feststeht, werden Sie umgehend darüber in Kenntnis gesetzt. Die Information über
die ausführende Fluggesellschaft begründet keinen vertraglichen Anspruch auf Durchführung
der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellt keine Zusicherung dar, es sei
denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem geschlossenen Reisevertrag.
Einstiegsorte/Fahrtrouten Busreisen
Einstiegsorte entlang unserer Routen werden nur dann angefahren, wenn mindestens 15 Personen zusteigen. Bei Gruppen ab 20 Personen können abweichende Einstiegsorte vereinbart werden. Abweichende Fahrtrouten werden kurzfristig nach den eingebuchten Einstiegsorten der Reiseteilnehmer benannt.
Rücktritt des Reisenden
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Für den Zugang der Rücktrittserklärung sind Sie beweispflichtig. Es empfiehlt sich daher, die Rücktrittserklärung schriftlich abzugeben. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Veranstalter angemessenen Ersatz verlangen. Für den Fall des Rücktritts bzw. Nichtantritts der Reise, gelten folgende pauschalisierte Entschädigungssätze, die vom Reisenden statt des vereinbarten Reisepreises zu zahlen sind.
Bis zum 30.Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises | |
Vom 29. bis 21.Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises | |
Vom 20. bis 14.Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises | |
Vom 13. bis 08.Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises | |
Vom 07. bis 01.Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises | |
Ab Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises |
Dem Reisenden bleibt ausdrücklich vorbehalten, gegenüber dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringer Schaden entstanden ist, als die beanspruchte Pauschale.
Abschluss Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung, kommt das Versicherungsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande.
Vertragsübertragung
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir sind berechtigt, dem Eintritt eines Dritten zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnungen entgegenstehen.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 25 Reiseteilnehmern im Reisebus und 100 Passagieren im Flugzeug nicht erreicht wird. Der Reiseveranstalter räumt ebenfalls sein Rücktrittsrecht ein, vorbehaltlich zum Erhalt der Verkehrsrechte.
Er ist verpflichtet dem Reisenden nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Absage der Reise anzuzeigen. Der Veranstalter setzt den Reiseteilnehmer im Falle des Rücktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl hiervon spätestens 7 Tage vor dem ursprünglich geplanten Reisebeginn in Kenntnis. Der Reiseteilnehmer erhält den von ihm eingezahlten Reisepreis zurückerstattet. Ein Ski- oder Snowboardkurs findet nur bei mindestens 5 Teilnehmern statt.
Außergewöhnliche Umstände/Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nichtvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag gem. § 651j BGB kündigen. Sollten kurzfristige, unvorhergesehene Wetter- oder Schneeprobleme (z.B. Fön, Lawinengefahr, Schneemangel, etc.) auftreten, behält sich der Veranstalter vor, kurzfristig, ohne vorherige Benachrichtigung der Reiseteilnehmer, ein gleichwertiges Skigebiet anzufahren.
Sicherheitsbestimmungen
Die Reisenden werden gebeten, den Anweisungen des Beförderungspersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen und solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abfahrtsort und/oder zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden.
Gepäckbeförderung und weitere Sicherheitsbestimmungen
Gepäck im Reisebus einschl. Skiausrüstung wird in normalen Umfang mit befördert. Sämtliche Gepäckstücke sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Im Rahmen der Flugreisen werden pro Passagier 15-20 kg aufgegebenes Freigepäck einschl. Skiausrüstung zzgl. 6 kg Handgepäck befördert. Das Gewicht des aufgegebenen Freigepäcks wird von der jeweils betreffenden Fluggesellschaft vorgegeben und richtet sich nach Einsatz des Fluggerätes, so dass die genannte Angabe 15-20 kg abweichen kann. Die Mitnahme von spitzen und scharfen Gegenständen im Handgepäck ist nicht erlaubt. Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 100ml aufbewahrt werden. Die Behälter müssen in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von max. 1 Liter verstaut und bei der Sicherheitskontrolle getrennt vorgelegt werden. Gefährliche Güter dürfen auf keinen Fall, weder im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
Gepäckbeschädigungen und/oder –verluste sowie Verspätungen muss der Reisende unverzüglich nach Entdeckung an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzeigen. Die Anzeige hat spätestens binnen 7 Tagen bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen, seit der Annahme zu erfolgen. Im Falle der Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Sämtliche Gepäckstücke sind unbedingt mit Namen und vollständiger Anschrift zu kennzeichnen!
Check-in am Flughafen
Bitte unbedingt spätestens 1,5 Stunden vor Abflug am Check-in Schalter einfinden. Beim Einchecken benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
Allgemeines
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Einbringung der Reise sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.
Auch ein nicht gebuchtes Zimmer, welches der Reisende belegt hat, muss von diesem bezahlt werden.
Änderungen des Reiseprogramms aus technischen Gründen und/oder aus Gründen höherer Gewalt, bleiben vorbehalten.
Sollte bei Reisen ein gebuchtes Einzelzimmer nicht zur Verfügung stehen, wird der anteilige Zuschlag zurückerstattet.
Rechtsansprüche auf bestimmte Sitzplätze im Bus/Flugzeug bestehen nicht.
Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Eschwege.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen bewirken nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen Reisebedingungen insgesamt und nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Gleiches gilt im Falle einer Lücke dieser Allgemeinen Reisebedingungen.
Kommt eine Reise, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande, so bekommen Sie Ihr Geld zurück oder wir organisieren eine andere Fahrgelegenheit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Das Reiseunternehmen ist insolvenzversichert.